Neue Corona-Regelung ab 07.11.21

07.11.2021

Kinder und Jugendliche haben besonders unter den Einschränkungen der Pandemie gelitten und sollten nun erneut zurückstecken.

 

 

 

Mannschafts/sportler in der Halle stehen aufgrund der am Mittwoch gefassten Beschlüsse zur Corona-Pandemie seitens der Bayerischen Staatsregierung vor neuerlichen Einschränkungen: Denn dort, wo die Krankenhausampel auf "Rot" steht, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Spielen oder Trainingseinheiten teilnehmen, es gilt also die 2G-Regel. "Bei der roten Krankenhausampel ist der Zugang grundsätzlich nur zulässig, soweit Besucher (...) geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall ist es somit unerheblich, dass Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung unterliegen, getesteten Personen gleichstehen, da diese nicht geimpften oder genesenen Personen gleichgesetzt werden", heißt es in der Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage.

 

 

In der Praxis heißt das, dass besonders auf Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren Einschränkungen zukommen, da in diesem Altersbereich die Impfquote noch bei unter 50 Prozent liegt. Die neue Regelung gilt bereits ab diesem Samstag, 6. November. Vielerorts herrscht noch Unsicherheit darüber, was die Änderungen denn nun konkret bedeuten.

Da man als Verein allein auf sich selbst gestellt ist und meistens mit den Problemen allein gelassen wird.

 

Nur eins ist sicher: "Auf diese Art macht man den Sport kaputt"

 

Werner Hahn

1.Vorsitzende Turnverein Wallersdorf

 

 

 

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